Ein Alptraum jeden Urlaubers ist der Gepäckverlust. Auch der Verlust der EC-Karte
über den Postweg ist sehr unangenehm. Oft erhält man auf Nachfrage beim Absender
die Auskunft,
dass die Ware bereits versandt wurde, so dass man weiterhin geduldig wartet.
Nach weiteren Tagen geduldigen Wartens stellt sich schließlich heraus, dass es
sich um
einen Verlust handelt.
Bei Verlust ist der Absender der erste Ansprechpartner
Bei Nichteintreffen einer Sendung, sollten Sie sich zuerst an die Person, die den
Transportauftrag erteilt hat, wenden. Im Normalfall dürfte dies der Absender
der Sendung sein. Nur dieser kennt das beauftragte Transportunternehmen und
kann bei diesem dann Nachforschung betreiben. Weiterhin hat meist nur der
Absender die entsprechenden Einlieferbelege und kann damit
Schadensersatzansprüche beim Transporteur geltend machen.
Nicht jede Sendung ist versichert
In wieweit Ihren Regressforderungen entsprochen wird, hängt von der Art
der Sendung und dem gewählten Transportunternehmen ab. Wichtig ist, zu
wissen, dass nicht jede Sendung versichert ist. Es liegt daher in Ihrem
Interesse sich vor dem Versand zu informieren, wer bei einem eventuellen
Transportschaden oder Verlust die Haftung übernimmt. Bei besonders höherwertigen
Inhalten ist es ratsam, über eine zusätzliche Versicherung für Ihre Fracht
nachzudenken. Sind Sie selbst Auftraggeber und Ihnen wird von Seiten des
Transportunternehmens nur sehr zögerlich oder gar nicht geholfen, dann
empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei. Es handelt sich ja schließlich
bei diesem Transport für Sie um einen finanziellen Verlust, den Sie nicht selbst zu verantworten
haben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wächst die Kooperationsbereitschaft
Ihres Transportpartners. Sie werden staunen, wie schnell Lösungen bei
Verlust der Sendung gefunden
werden können.
Transportschaden und Sendungsverlust - Unser Tipp für
Versender
Informieren Sie sich bei Ihrem
Transporteur in wie weit Ihr Frachtgut versichert ist. Fragen Sie nach
eventuellen Schadensersatzansprüchen, falls Ihre Sendung zerstört, verspätet
oder gar nicht ankommt.
Transportschaden und Sendungsverlust - Unser Tipp für Empfänger
Sind bestellte oder
erwartete Sendungen nicht innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen, gedulden Sie sich
nicht allzu lange ( Verjährungsfrist! ). Fragen Sie beim Absender nach und setzen
Sie Ihr Recht auf eine ordnungsgemäße Sendung mit geeigneten Mitteln durch. So kann der Sachverhalt meist
in kurzer Zeit geklärt werden. Interessant ist, dass die meisten
Reklamationen in Bezug auf Transportschäden bei Kühlschränken, Gepäck
Flugverkehr, Neuwagen, Kondenstrockner, Strandkorb und Waschmaschine
registriert werden. Viele Urteile dazu und zu Streitigkeiten wie
Umsatzsteuer bei Transportschaden finden Sie im Internet.
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