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Transportschaden und Transportverlust - Tipps & Infos. Tipps & Infos: Transporte & Kurierdienste

Transportschaden und Verlust

Wer kennt das nicht? Man erwartet dringend eine Sendung. Endlich ist sie da und man muss feststellen, dass der Inhalt komplett oder teilweise zerstört ist. 

Nun ist guter Rat teuer. An wen muss ich mich wenden? Wer ersetzt den Schaden? Wie bekomme ich Recht? Noch unangenehmer ist es, wenn die gewünschte Sache überhaupt nicht eintrifft. 

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Ein Alptraum jeden Urlaubers ist der Gepäckverlust. Auch der Verlust der EC-Karte über den Postweg ist sehr unangenehm. Oft erhält man auf Nachfrage beim Absender die Auskunft, dass die Ware bereits versandt wurde, so dass man weiterhin geduldig wartet. Nach weiteren Tagen geduldigen Wartens stellt sich schließlich heraus, dass es sich um einen Verlust handelt.

Der Absender ist meist der beste Ansprechpartner. Bei Verlust ist der Absender der erste Ansprechpartner

Bei Nichteintreffen einer Sendung, sollten Sie sich zuerst an die Person, die den Transportauftrag erteilt hat, wenden. Im Normalfall dürfte dies der Absender der Sendung sein. Nur dieser kennt das beauftragte Transportunternehmen und kann bei diesem dann Nachforschung betreiben. Weiterhin hat meist nur der Absender die entsprechenden Einlieferbelege und kann damit Schadensersatzansprüche beim Transporteur geltend machen.

Nicht jede Sendung ist versichert. Nicht jede Sendung ist versichert

In wieweit Ihren Regressforderungen entsprochen wird, hängt von der Art der Sendung und dem gewählten Transportunternehmen ab. Wichtig ist, zu wissen, dass nicht jede Sendung versichert ist. Es liegt daher in Ihrem Interesse sich vor dem Versand zu informieren, wer bei einem eventuellen Transportschaden oder Verlust die Haftung übernimmt. Bei besonders höherwertigen Inhalten ist es ratsam, über eine zusätzliche Versicherung für Ihre Fracht nachzudenken.

Sind Sie selbst Auftraggeber und Ihnen wird von Seiten des Transportunternehmens nur sehr zögerlich oder gar nicht geholfen, dann empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei. Es handelt sich ja schließlich bei diesem Transport für Sie um einen finanziellen Verlust, den Sie nicht selbst zu verantworten haben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wächst die Kooperationsbereitschaft Ihres Transportpartners. Sie werden staunen, wie schnell Lösungen bei Verlust der Sendung gefunden werden können.

Transportschaden und Sendungsverlust - Unser Tipp für Versender. Transportschaden und Sendungsverlust - Unser Tipp für Versender

Informieren Sie sich bei Ihrem Transporteur in wie weit Ihr Frachtgut versichert ist. Fragen Sie nach eventuellen Schadensersatzansprüchen, falls Ihre Sendung zerstört, verspätet oder gar nicht ankommt.

Transportschaden und Sendungsverlust - Unser Tipp für Empfänger. Transportschaden und Sendungsverlust - Unser Tipp für Empfänger

Sind bestellte oder erwartete Sendungen nicht innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen, gedulden Sie sich nicht allzu lange ( Verjährungsfrist! ). Fragen Sie beim Absender nach und setzen Sie Ihr Recht auf eine ordnungsgemäße Sendung mit geeigneten Mitteln durch. So kann der Sachverhalt meist in kurzer Zeit geklärt werden.

Interessant ist, dass die meisten Reklamationen in Bezug auf Transportschäden bei Kühlschränken, Gepäck Flugverkehr, Neuwagen, Kondenstrockner, Strandkorb und Waschmaschine registriert werden. Viele Urteile dazu und zu Streitigkeiten wie Umsatzsteuer bei Transportschaden finden Sie im Internet.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Linkbereich dieser Seite.

Transportschaden und Transportverlust - Redaktioneller Hinweis. Hinweis: Weitere Themen werden zur Zeit redaktionell überarbeitet. Möchten Sie über den Start dieser Themen informiert werden, dann tragen Sie sich bitte in unseren Newsletter ein.

 

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