Das Prinzip der Schiffsbeteiligung lässt sich scheinbar recht einfach
erklären.
Schiffsbeteiligungen sind in häufig Kommanditgesellschaften und
diese Rechtsform macht es vermutlich leichter, Beteiligungen an Fremde
Dritte anzubieten. Eine Kommanditgesellschaft besteht aus einem Kommanditist
und einem Komplementär. Die privaten Investoren, die eine
Kapitalanlage in der Schiffsbeteiligung sehen, nehmen einen Position
als Kommanditist ein.
Dies bedeutet, dass man sich mit dem Erwerb einer Schiffbeteiligung
direkt an dem entsprechenden Unternehmen beteiligt. Der besondere
Vorteil liegt hierbei darin, dass man zwar Miteigentümer wird, aber
dem Grunde nach nicht zur Mitarbeit verpflichtet ist und trotzdem am
Erfolg, entsprechend der finanziellen Beteiligungshöhe, einen Anteil
erhält.
Ziel dieser Kommanditgesellschaften, die Schiffbeteiligungen
anbieten, ist es das eingesammelte Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen
zu investieren.
Bei Schiffsbeteiligungen oder auch Schiffsfonds, handelt es sich
häufig um sogenannte geschlossene Fonds. Bei dieser Fondsart können
die Investoren oder die Anleger nur während einer ganz genau
abgegrenzten Zeit dieser Kapitalanlage beitreten. Diesen Zeitraum
nennt man auch Platzierungszeitraum.
In diesem Zeitraum sollten genügend Investoren und Anleger dem Fonds beigetreten
sein und im Anschluss wird der Fonds geschlossen und keine anderen
Investoren werden zugelassen. Daher der Begriff geschlossene Schiffsbeteiligung.
Aber eine Schiffsbeteiligung sollte nicht einfach so vorgenommen
werden, sondern eine Art eigene Finanzberatung, in Form von intensiven
informieren, sollte im Vorfeld schon erfolgen. Eventuell kann man sich
auch bei einem Verband für Schiffsbeteiligung entsprechend
erkundigen.
Kapitalanlagen per Schiffsbeteiligung und das Thema Steuern
Da die Schiffsbeteiligung beim Thema Steuer eine besondere Stellung
einnimmt bzw. eingenommen hat, sollte man ganz besonders gut
informiert sein, wenn man sich einen Schiffsbeteiligung als Altersvorsorge
ausgesucht hat. Hierbei wäre es sicherlich sinnvoll, eine
entsprechende Anlageberatung in Anspruch zu nehmen, denn dem Steuersparmodell
für Schiffsbeteiligungen droht die Abschaffung. Es ist also wirklich
ratsam, das bei der Anschaffung einer Schiffsbeteiligung eine genaue
Finanzplanung erfolgen sollte, denn man sollte auch nicht vergessen,
dass Schiffe auch untergehen können und das dürfte ein Problem
werden, dann die Anteile der Kapitalanlage an jemanden zu verkaufen.
Am Erfolg einer Schiffsbeteiligung bzw. an der Wirtschaftlichkeit
der Kapitalanlage sind immer viele Faktoren beteiligt. Angefangen bei
der Auslastung der Schiffe, über die Anschaffungskosten bis hin zu
den laufenden Betriebskosten und den entsprechenden Versicherungen,
sollten wenn möglich schon im Vorfeld eingesehen werden. |